Ärztehopping führt zu Verurteilung, Rentner erschleicht 1000 Fentany-Pflaster

Verurteilung eines Rentners wegen Erschleichen von Fentanyl-Pflastern.

Pressemitteilung des Amtsgerichts München

Ärztehopping führt zu Verurteilung

Das Amtsgericht München verurteilte am 26. Juli 2022 einen 65-jährigen Rentner zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der Rentner hatte sich in 21 Fällen Betäubungsmittelverschreibungen erschlichen und beging dabei gleichzeitig Betrug sowie unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Zwischen Februar 2016 und Dezember 2019 besuchte der Verurteilte sieben verschiedene Ärzte in München und ließ sich Fentanyl-Pflaster verschreiben, welche zur Behandlung starker Schmerzen eingesetzt werden. Dabei verschwieg er jeweils, dass er bereits ähnliche Verschreibungen von anderen Medizinern erhalten hatte. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, wie der Behauptung, er benötige die Medikation für seinen Aufenthalt auf einer Ölplattform, löste er die Rezepte ein und verursachte so einen Gesamtschaden von 20.777 Euro.

In seiner Verteidigung führte der Rentner an, die Medikamente aufgrund anhaltender Schmerzen nach einer Operation benötigt zu haben. Das Gericht erkannte sein Geständnis und den ursprünglichen Zweck der Schmerzbehandlung als mildernde Umstände an. Dem gegenüber stand der ernste Charakter der Tat, bedingt durch die Gefährlichkeit des erschlichenen Betäubungsmittels und den wirtschaftlichen sowie gesundheitlichen Schaden.

Die Verurteilung berücksichtigte das hohe Alter des Angeklagten und seine mittlerweile erreichte Betäubungsmittelabstinenz, wodurch eine Haftstrafe zur Vermeidung weiterer Straftaten als unnötig erachtet wurde.

Quelle: Amtsgericht München, Urteil vom 26. Juli 2022, Aktenzeichen siehe Podcastbeschreibung. Das Urteil ist rechtskräftig.

02.04.2024