BGH-Entscheidung VII ZR 10/24: Handwerksvergütung ohne Schriftform

Bilder von Gerichtsurteilen: VII ZR 10/24, 19.09.2024.

Rechtsprechung zu VII ZR 10/24

Neue Entscheidung zur Handwerksvergütung: Auswirkungen des Urteils VII ZR 10/24

Am 19. September 2024 hat der Bundesgerichtshof in einer wichtigen Entscheidung zur Handwerksvergütung das Verfahren mit dem Aktenzeichen VII ZR 10/24 entschieden. Dieses Urteil ist für viele Handwerksbetriebe sowie private Bauherren von erheblicher Bedeutung, da es grundlegende Aspekte der Vertragsgestaltung und Zahlungsansprüche betrifft.

Im Kern des Verfahrens stand die Frage, ob ein Handwerksunternehmer Anspruch auf die Vergütung seiner Leistungen hat, wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass der Vergütungsanspruch auch dann bestehen bleibt, wenn die vertraglichen Leistungen nicht im Detail dokumentiert sind. Das Gericht betonte die Bedeutung von mündlichen Vereinbarungen und die richterliche Beurteilung der erbrachten Leistungen basierend auf der Billigkeit.

In dem Verfahren wurde von einer Baufirma geltend gemacht, dass die geleisteten Arbeiten zu vergüten seien, obwohl es keine formelle Vereinbarung gab. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es auf die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls ankommt und unterstrich, dass die Identifikation der erbrachten Leistungen sowie die übliche Vergütung in der Branche eine wichtige Rolle spielen. Es wurde hervorgehoben, dass mündliche Absprachen zwar nicht den gleichen Beweiswert wie schriftliche Verträge haben, jedoch nicht per se unwirksam sind.

Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Handwerksbranche haben. Viele Fachbetriebe waren unsicher, ob ihre Aufträge auch ohne formelle Verträge rechtlich abgesichert sind. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung klargemacht, dass es von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z. B. den Umständen der Beauftragung und den üblichen Preisen in der Branche. Der Kläger war in der Lage, die Qualität seiner Arbeit sowie die Marktübliche Vergütung nachzuweisen, was entscheidend für den Erfolg seines Anspruchs war.

Das Urteil kann sowohl für Bauherren als auch für Handwerksbetriebe erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Es verdeutlicht die Notwendigkeit, auch mündliche Vereinbarungen klar zu dokumentieren und sich über die branchenüblichen Vergütungen im Klaren zu sein. Damit wird nicht nur das Risiko von Streitigkeiten reduziert, sondern auch die Planungssicherheit für beide Seiten erhöht.

In Zukunft wird es für Handwerksbetriebe besonders wichtig sein, bereits bei ersten Gesprächen über Aufträge darauf zu achten, die getroffenen Vereinbarungen festzuhalten, um Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Dieses Urteil könnte als richtungsweisend für viele zukünftige Auseinandersetzungen in der Baubranche angesehen werden und damit einen Beitrag zur Klarheit in der Vergütung von Handwerksleistungen leisten.

Autor: Anita Faake, Mittwoch, 30. Oktober 2024

30.10.2024