BGH-Urteil VI ZR 115/22: Auswirkungen auf Schadensersatz und Haftung

Entscheidung VI ZR 115/22, 30.07.2024: Anspruch geprüft.

Rechtliche Klärung: Entscheidung zu § 823 BGB

Rechtliche Klärung: Entscheidung zu § 823 BGB

Am 30. Juli 2024 traf der Bundesgerichtshof (BGH) eine bedeutende Entscheidung im Verfahren mit dem Aktenzeichen VI ZR 115/22. Der Fall dreht sich um Schadensersatzansprüche, die auf der Grundlage von § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geltend gemacht wurden. Das Gericht musste klären, ob eine Haftung des Schädigers in diesem speziellen Kontext vorlag.

In seiner Urteilsbegründung stellte der BGH klar, dass § 823 BGB sowohl eine deliktische Haftung als auch eine Haftung bei widerrechtlichem Handeln umfasst. Die Richter betonten, dass die vorliegende Vermutung einer Pflichtverletzung im Rahmen der Anwendbarkeit des § 823 BGB relevant ist. Besonderes Augenmerk legte der BGH auf die Schlüssigkeit der behaupteten Ansprüche und die Beweislast, die im deutschen Recht oft zugunsten der Klagepartei geht, sofern sie ihre Ansprüche plausibel darlegen kann.

Der Fall hatte bereits in den unteren Instanzen für Aufsehen gesorgt, da unterschiedliche Auffassungen zur Anwendung des § 823 BGB und der damit verbundenen Beweislast herrschten. In den Vorinstanzen wurde von unterschiedlichen Auslegungen hinsichtlich der Berechenbarkeit des Schadens und der Verantwortung des Schädigers diskutiert. Das Berufungsgericht hatte in einem vorhergehenden Urteil darauf hingewiesen, dass die Beklagte sich zu Unrecht auf einen Mangel an Beweisen berufen könne, da ausreichend Indizien vorlägen, die auf ein widerrechtliches Verhalten hindeuteten.

In der aktuellen Entscheidung stellte der BGH nun fest, dass die Vorinstanzen zu Recht von einer möglichen Haftung ausgingen. Weiterhin wurde verdeutlicht, dass die Notwendigkeit der Verletzung eines subjektiven Rechts für die Schadensersatzforderung unerlässlich ist. Der BGH konnte demnach keine Umstände feststellen, die die Ausschlussgründe im Sinne des § 823 BGB rechtfertigten. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Fälle dieser Art haben, insbesondere in der Betrachtung von Schadensersatzansprüchen, die aus deliktischen Handlungen resultieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des BGH im Verfahren VI ZR 115/22 ein Sitzungszeichen an die Rechtsprechung darstellt und die bestehende juristische Debatte über den Rahmen der deliktischen Haftung im deutschen Recht neu beleben könnte. Experten erwarten, dass diese Entscheidung als Präzedenzfall dienen wird, der in den kommenden Jahren wiederholt zitiert werden dürfte.

Autor: Anita Faake, Freitag, 13. September 2024

13.09.2024