BGH-Urteil VI ZR 115/22: Verjährung von Schadensersatzansprüchen geklärt

Entscheidung VI ZR 115/22, 30.07.2024, Haftungsfragen.

Rechtsprechung zur Verjährung von Ansprüchen

Rechtsprechung zur Verjährung von Ansprüchen

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall mit dem Aktenzeichen VI ZR 115/22, datiert auf den 30. Juli 2024, befasst sich mit der Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Dieser Fall hat weitreichende Implikationen für die Betroffenen und das Verständnis von Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht.

Im vorliegenden Fall ging es um die Klage eines Geschädigten, der Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend gemacht hatte. Der BGH stellte klar, dass die Verjährungsfrist für solche Ansprüche grundsätzlich drei Jahre beträgt und mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Diese Regelung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist, berücksichtigt die Notwendigkeit, rechtzeitig Klarheit über bestehende Ansprüche zu erlangen.

Zudem wurde in der Urteilsbegründung erläutert, dass die Verjährungsfrist auch dann beginnt, wenn der Geschädigte noch keine Informationen über die Schwere seiner Verletzungen oder die genauen Umstände des Unfalls hat. Der BGH wies darauf hin, dass es nicht notwendig ist, dass der Anspruchsteller von allen rechtlichen Möglichkeiten Kenntnis hat, damit die Verjährung in Kraft tritt. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da sie den Fokus auf die Verfahrensweisen bei der Geltendmachung von Ansprüchen lenkt und klarstellt, wann genau die Uhr für die Verjährung zu ticken beginnt.

Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft zudem die Möglichkeiten der Hemmung der Verjährung. Der BGH betonte, dass eine Hemmung der Verjährung eintreten kann, wenn zwischen den Parteien Verhandlungen über den Anspruch geführt werden. Dies bedeutet, dass die Fristen in solchen Fällen ausgesetzt werden, solange sich die Parteien in einem aktiven Dialog befinden. Diese Bestimmungen sind besonders relevant für Geschädigte, die ihre Ansprüche oft nicht sofort geltend machen können, sei es aufgrund von Ungewissheit über die Umstände oder aufgrund gesundheitlicher Probleme.

Die Entscheidung ist nicht nur für juristische Fachleute von Interesse, sondern auch für alle, die in einen Schadensfall verwickelt werden können. Die klare Positionierung des BGH zu den Verjährungsfristen und Hemmungen gibt wichtiges Orientierung für die Praxis und schützt letztlich die Rechte der Geschädigten. Auch wenn viele Geschädigte sich in ersten Schritten zurückhalten, ist es ratsam, sich frühzeitig mit ihren Ansprüchen auseinanderzusetzen, um die rechtlichen Fristen im Blick zu behalten.

Autor: Anita Faake, Freitag, 13. September 2024

13.09.2024