BGH-Urteil X ZR 71/22: Leitlinien zur Patentierbarkeit von Software.

Entscheidung X ZR 71/22: Klarheit im Patentrecht.

Wichtige Entscheidung zur Zulässigkeit von Patenten

Wichtige Entscheidung zur Zulässigkeit von Patenten

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. August 2024 im Verfahren mit dem Aktenzeichen X ZR 71/22 Klarheit zum Thema der Patentzulassung geschaffen. Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, inwieweit Patente auf Erfindungen, die durch Computerprogramme unterstützt werden, rechtlich haltbar sind.

Der Fall, der vor dem BGH verhandelt wurde, dreht sich um die Einreichung eines Patents, das eine neuartige Methode zur Datenverarbeitung beschreibt. Der Antragsteller hatte die Erfindung als innovativ und tatsächlich neu klassifiziert. Das Oberlandesgericht hatte zuvor entschieden, dass das beantragte Patent aufgrund mangelnder erfinderischer Höhe nicht rechtmäßig sei. Das BGH hob dieses Urteil jedoch auf und stellte fest, dass die Erfindung sehr wohl als patentierbar angesehen werden könne, sofern die technischen Merkmale des Verfahrens klar definiert sind.

Der BGH machte deutlich, dass Computerprogramme nicht per se von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Es müsse jedoch nachgewiesen werden, dass die betreffende Erfindung eine technische Wirkung erzielt. In seinem Urteil verwies das Gericht auf frühere Entscheidungen, in denen die Definition von Erfindungen, die einen „technischen Charakter“ haben, bereits behandelt wurde. Es sei entscheidend zu prüfen, ob eine technische Aufgabe gelöst werde und ob die Lösung über den Stand der Technik hinausgehe.

Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Software- und Datenverarbeitungsbranche haben. Experten gehen davon aus, dass Unternehmen, die innovative Softwarelösungen entwickeln, nun verstärkt auf Patente setzen könnten, um ihre Erfindungen rechtlich abzusichern. Dies könnte insbesondere für Start-ups von Bedeutung sein, die auf ihre Technologie angewiesen sind, um sich im Wettbewerb zu behaupten.

Die Reaktionen auf das Urteil waren gemischt. Während einige Fachleute die Entscheidung als einen positiven Schritt in Richtung einer stärkeren Schutzwürdigkeit von Softwareerfindungen werteten, äußerten andere Bedenken, dass dies zu einem Anstieg an Patentstreitigkeiten führen könnte. So wurde argumentiert, dass die Auslegung des BGH möglicherweise einige Bereiche der Softwareentwicklung unnötig patentierbar machen könnte, was den Innovationsdruck auf die Entwickler erhöhen würde.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des BGH ein wichtiger Schritt in der Diskussion um die Patentierbarkeit von Software darstellt. Das Urteil legt den Grundstein für zukünftige Verfahren und könnte dazu führen, dass Unternehmen vermehrt versuchen werden, ihre technologischen Errungenschaften durch Patente zu schützen.

Autor: Anita Faake, Freitag, 13. September 2024

13.09.2024