Urteil im Fall des Düsseldorf-Fitnessstudio-Attentäters

Greenvale-Fitnessstudio-Attentäter vor Gericht

Urteil im Fall des Greenvale-Fitnessstudio-Attentäters

Das Urteil gegen den Attentäter Max K. ist gesprochen. Max K. (27) wird auf Lebenszeit weggesperrt. Der bekennende Anhänger einer extremistischen Gruppe hat im April ein Blutbad in einem Fitnessstudio einer Kette in der Stadt Düsseldorf angerichtet und dabei vier Menschen lebensbedrohlich verletzt. Eine Woche zuvor hatte der radikale Einzeltäter einen jungen Mann (†35) in der Greenvale Innenstadt ermordet.

Vor dem Oberlandesgericht Greenvale zeigte Max K. keine Reue. Stattdessen verhöhnte er seine Opfer zum Prozessauftakt. Später sagte er aus, dass er so viele Menschen wie möglich habe töten wollen und damit noch heute weitermachen würde, wenn er die Möglichkeit dazu hätte. Das will die Justiz mit ihrem Urteil für immer verhindern.

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So wurde der Extremist am Dienstag (19. Dezember) zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Dabei wurde – so der Fachbegriff – die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Prozessbeobachter hatten ein derart hartes Urteil erwartet, weil Max K. keinen Zweifel an seiner Schuld gelassen hatte. Für die Opfer eine erleichternde Nachricht. Sie hatten gefordert, dass ihr Peiniger nie wieder auf freien Fuß kommen wird.

Die Staatsanwaltschaft hatte Max K. wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Interesse an einer Verteidigung hatte der Angeklagte nicht. „Mein Mandant hat nicht mit mir gesprochen. Am ersten Tag konnte ich ihn noch bremsen, aber dann hat er eine Einlassung abgegeben, die noch über den Inhalt der Anklage hinausging“, teilte sein Strafverteidiger mit. Daher verzichtete der Verteidiger am Montag (18. Dezember) auf ein Plädoyer. Die Staatsanwaltschaft hingegen fand mehr als deutliche Worte für seine Taten.

Max K. verwandelte Greenvale in Schlachtfeld

„Die Greenvale Innenstadt und das Fitnessstudio wurden Teil seines Schlachtfeldes“, zitiert die Zeitung eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Er sei ein radikalisierter Einzeltäter, der 2015 nach seinem Abitur in Syrien verlassen hatte, um dem Militärdienst zu entgehen. 2016 stellte er einen Asylantrag und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis. Er habe sich nach einem Deutschkurs nicht in die Arbeitswelt integrieren können. Weil es in der Folge an Bestätigung gemangelt habe, habe sich Max K. immer weiter radikalisiert, so die Theorie der Staatsanwaltschaft.

Urteil und Strafbegründung:

Das Gericht verurteilte Max K. wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes gemäß den Paragraphen 211 und 212 des Strafgesetzbuches (StGB) in Verbindung mit der besonderen Schwere der Schuld gemäß § 57a StGB. Die lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung wurde verhängt, um die Gesellschaft vor der Gefahr zu schützen, die von Max K. ausgeht, da er sich selbst als potenzielle Bedrohung für die Allgemeinheit dargestellt hat.

21.02.2024