VI ZR 243/23, Entscheidung vom 16.07.2024

VI ZR 243/23, Urteil vom 16.07.2024, wichtige rechtliche Infos

Wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftung bei Internetverstößen

Wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftung bei Internetverstößen

Am 16. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem richtungsweisenden Verfahren unter dem Aktenzeichen VI ZR 243/23 über die Haftung von Plattformbetreibern in Bezug auf Beiträge ihrer Nutzer. Zentraler Streitgegenstand war die Frage, inwieweit Dienstleister für rechtswidrige Inhalte haftbar gemacht werden können, die von Dritten auf ihren Plattformen veröffentlicht werden.

Im vorliegenden Fall ging es um wiederholt beleidigende und ehrverletzende Kommentare, die unter einem öffentlichen Beitrag auf einer Social-Media-Plattform veröffentlicht wurden. Der Kläger, ein prominentes Unternehmen, sah sich durch diese Äußerungen in seiner Reputation erheblich gefährdet. Er wandte sich gegen den Betreiber der Plattform und forderte Schadenersatz sowie die Unterlassung der weiteren Veröffentlichung der entsprechenden Inhalte.

Der BGH stellte klar, dass Plattformbetreiber unter bestimmten Umständen für die Äußerungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Die Richter verwiesen darauf, dass eine Haftung dann gegeben sein kann, wenn der Betreiber Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten hat oder diese aufgrund ihrer Aussagekraft erkennbar sind. In diesem Fall sei es laut BGH erforderlich, dass der Betreiber nicht nur von den Inhalten Kenntnis nimmt, sondern auch aktiv gegen diese vorgeht. Dies könne bedeuten, dass der Betreiber Inhalte, die offensichtlich gegen das Gesetz verstoßen, zeitnah entfernt.

Besonders hervorgehoben wurde die Rolle der Plattformbetreiber bei der Moderation der Inhalte, die auf ihren Seiten veröffentlicht werden. Die Richter führten aus, dass die Verantwortung nicht nur in der Überwachung, sondern auch in der Implementierung von adäquaten Maßnahmen zur Prävention von Rechtsverstößen liege. Laut den Richtern sei eine passive Haltung nicht mehr tragbar, da Social-Media-Plattformen zunehmend als Herausforderungen für den Rechtsstaat wahrgenommen werden. Ein proaktives Handeln seitens der Betreiber sei somit unerlässlich.

Die Entscheidung des BGH stützt sich auf eine umfassende rechtliche Bewertung der bestehenden Gesetze, die die Haftung im Internet regeln. Diese Entscheidung folgt der jüngsten rechtlichen Entwicklung, die eine stärkere Verantwortung für Anbieter von sozialen Netzwerken betont. Bereits zuvor hatte der Europäische Gerichtshof in ähnlichen Verfahren die Notwendigkeit hervorgehoben, eine Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Verleumdung und Beleidigung zu schaffen.

Die Auswirkungen der Entscheidung VI ZR 243/23 dürften weitreichend sein. Experten erwarten, dass sich Plattformbetreiber nun stärker mit der Thematik der Content-Moderation auseinandersetzen müssen. Es wird prognostiziert, dass viele Unternehmen ihre Richtlinien zur Handhabung von Inhalten überarbeiten und anpassen, um gesetzeskonform zu handeln und rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.

Zusammenfassend hat der BGH mit dieser Entscheidung ein wichtiges Signal für die Verantwortlichkeit im Internet gesendet. Die Richter unterstreichen hiermit die wachsende Bedeutung einer aktiven Moderation durch Plattformbetreiber und deren Verpflichtung, sich gegen rechtswidrige Inhalte zu positionieren. Diese Entscheidung könnte wegweisend für zukünftige rechtliche Rahmenbedingungen im digitalen Raum sein.

Autor: Anita Faake, Montag, 5. August 2024

05.08.2024